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Mit unseren smarten Thermostaten erledigen Sie den gesetzlich vorgeschriebenen hydraulischen Abgleich unkompliziert und kosteneffizient. 

Im Gegensatz zu herkömmlichen Verfahren entfallen aufwendige Arbeiten wie das Abschalten, Entwässern der Heizungsanlage oder der Austausch von Ventilen komplett. 

Vom TÜV Rheinland bestätigt und zertifiziert, überzeugt unsere Lösung zusätzlich durch ihre adaptive Arbeitsweise: Sie sorgt kontinuierlich für eine optimale Heizleistung – ohne Fachkräfteengpässe und mit deutlichen Einsparungen bei Energie und CO₂.

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Wie funktioniert der hydraulischer Abgleich mit smarten Thermostaten?

Die smarten Thermostate von KALO erfassen permanent Temperaturverläufe, passen die Ventilöffnungen dynamisch an und steuern die optimalen Heizwassermengen automatisch. Das Verfahren wird daher auch als adaptiv bezeichnet, denn es arbeitet kontinuierlich und passt sich fortlaufend den wechselnden Bedingungen an – im Gegensatz zum klassischen Verfahren B, das nur einmal punktuell durchgeführt wird.

Ein manueller, einmaliger hydraulischer Abgleich nach Verfahren B ist aufwendig und kostenintensiv. Er erfordert Fachpersonal, eine Abschaltung der Heizungsanlage und muss nach Änderungen im Heizsystem erneut durchgeführt werden. Das alles macht die herkömmliche Vorgehensweise wenig nachhaltig und ist zudem umständlich. Der hydraulische Abgleich mit smarten Thermostaten punktet vor allem als kostengünstigere Alternative und weist die geschilderten Probleme nicht auf.

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Hydraulischer Abgleich & CO2-Kosten reduzieren? 
Mit smarten Thermostaten!

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Ihre Vorteile mit dem hydraulischen Abgleich von KALO

  • Inkl. TÜV-Zertifizierung (DIN 94679-4; Entwurf) gemäß Vorgaben der BAFA inkl. raumweiser Heizlastberechnung und Vorschlag zur Heizflächenoptimierung

  • Kostengünstigere Maßnahme als vergleichbare Verfahren 

  • Keine Abschaltung, Entwässerung oder Austausch von Ventilen erforderlich

  • Unabhängig von Fachhandwerkern 

  • Zusätzlich profitieren Ihre Mieter und Sie von smarten Funktionen, die beim Energiesparen nachhaltig unterstützen.

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Hydraulischer Abgleich gesetzlich vorgeschrieben

Eigentümer von Wohngebäuden haben laut § 3 der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) sowie nach § 60c Absatz 3 des neuen Gebäudeenergiegesetzes einen hydraulischen Abgleich ihrer Heizanlage vorzunehmen. Die Maßnahme dient dazu, eine ungleichmäßige Wärmeverteilung im System zu unterbinden. Denn zu hohe Volumenströme und Vorlauftemperaturen verursachen Energieverschwendung und vermeidbare CO2-Emissionen.

Die EnSimiMaV legt dabei Folgendes fest: Eigentümer von Mehrfamilienhäusern ab zehn Wohneinheiten müssen bis zum 30. September 2023 einen hydraulischen Abgleich an der Gaszentralheizung durchgeführt haben. Bei Gebäuden von sechs bis neun Wohneinheiten gilt der 15. September 2024 als Frist. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Gebäuden mit weniger als sechs Wohneinheiten gibt es keine gesetzliche Pflicht.

Zudem ist ein hydraulischer Abgleich verpflichtend durchzuführen, wenn Fördermittel für Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beantragt werden sollen.

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Erklärvideo: Was ist der hydraulische Abgleich?

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In vielen Mehrfamilienhäusern ist die Wärmeverteilung im Heizsystem ungleich: Während Heizkörper in unteren Etagen überhitzen, bleiben weiter entfernte Räume trotz hoher Einstellung kühl. Ursache ist in der Regel das fehlende Gleichgewicht im System – das Heizwasser fließt bevorzugt zu Heizkörpern mit geringem Widerstand. Die Folge: unnötiger Energieverbrauch, erhöhte CO₂-Emissionen und unzufriedene Bewohner:innen.