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Heizungsprüfung im Bestand: Pflicht erfüllen, Potenzial nutzen

Im Zuge der angekündigten Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wird derzeit damit gerechnet, dass das Gesetz im Frühjahr 2026 in Gebäudemodernisierungsgesetz umbenannt wird. Inhaltlich wird ein Bereich voraussichtlich weitgehend unverändert bleiben, da er bereits technologieoffen und zielorientiert formuliert ist: die Optimierung vorhandener Heizungsanlagen und die damit verbundenen Pflichten rund um die Heizungsprüfung, die Hausverwalter in der Praxis organisieren und nachhalten müssen.

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Was sich voraussichtlich nicht ändert: § 60 b und § 60 c bleiben relevant

Für viele Eigentümergemeinschaften sind insbesondere zwei Regelungen entscheidend: § 60 b zur Heizungsprüfung und -optimierung sowie § 60 c zum hydraulischen Abgleich. Beide Vorgaben zielen darauf ab, Heizungsanlagen effizienter zu betreiben, Einsparpotenziale zu identifizieren und den energetischen Zustand nachvollziehbar zu dokumentieren.

Auch unter einem geänderten Gesetzesnamen müssen diese beiden Pflichten wohl auch künftig erfüllt werden. Denn die Maßnahmen basieren auf europäischen Richtlinien und stehen damit in einem größeren klimapolitischen Rahmen. Sie sind nicht als kurzfristige nationale Einzelregelung zu verstehen.

Ob das auch für die Fristen gilt, bleibt abzuwarten. Nach derzeitigem Stand gilt für wassergeführte Heizungsanlagen (keine Wärmepumpe) in Gebäuden mit mindestens sechs Nutzungseinheiten: Wurde die Heizungsanlage nach dem 30. September 2009 eingebaut, ist sie innerhalb eines Jahres nach Ablauf von 15 Jahren ab Einbaudatum einer Heizungsprüfung und Heizungsoptimierung zu unterziehen. Heizungsanlagen, die vor dem 1. Oktober 2009 eingebaut wurden, sind bis zum 30. September 2027 zu prüfen oder optimieren.

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Was das konkret für Hausverwalter bedeutet

Für Hausverwalter geht es weniger darum, wie das Gesetz heißt, sondern um die praktische Umsetzung: Eigentümergemeinschaften müssen rechtzeitig informiert werden, damit Beschlüsse gefasst und Dienstleister beauftragt werden können. Gleichzeitig müssen Prüffristen eingehalten, Ergebnisse dokumentiert und Optimierungen innerhalb der vorgesehenen Zeit umgesetzt werden. 

In der Realität ist das oft ein Balanceakt. Denn viele Gemeinschaften entscheiden erst dann, wenn konkreter Handlungsdruck entsteht. Wer jedoch erst reagiert, wenn Fristen knapp werden, riskiert Verzögerungen in der Umsetzung und unnötige Kosten.

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Heizungsmonitoring als pragmatischer Weg zur Heizungsprüfung

Mit dem Heizungsmonitoring Heat Sense von KALO können Hausverwalter:innen einen unkomplizierten und vergleichsweise kostengünstigen Weg nutzen, um die Prüfpflicht aus derzeit § 60 b (1) GEG zu erfüllen.

Nach der Beauftragung von Heat Sense erstellt KALO auf Basis der Vor-Ort-Begehung und ergänzender Gebäudeinformationen einen gesetzeskonformen Prüfbericht. Darin werden u. a. Anlageneinstellungen, Pumpeneffizienz, Dämmbedarf von Rohrleitungen oder Armaturen sowie Möglichkeiten zur Absenkung der Vorlauftemperatur dokumentiert.

Anschließend wird die Liegenschaft mit der erforderlichen Hardware ausgestattet. Dazu gehören die Installation oder Anbindung eines Gateways sowie die Montage der Mess- und Sensortechnik an der Heizungsanlage durch KALO. Die Nachrüstung erfolgt minimalinvasiv: Es wird nur so viel die Technik installiert, wie notwendig ist, um mithilfe KI-unterstützter Auswertung ein klares und belastbares Bild vom Zustand und Betrieb der Heizungsanlage zu erhalten. Der Einbau erfolgt ohne Eingriff in die Bausubstanz und ohne Störung des laufenden Betriebs.

Über das eigens entwickelte Heat Sense-Portal erhalten Verwalter:innen einen transparenten Überblick über die ausgestatteten Heizungsanlagen. Das Monitoring erfasst relevante Betriebsdaten fortlaufend und wertet sie aus. So werden Zustand und Betrieb der Anlage nachvollziehbar dokumentiert. 

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Datenbasierte Heizungsoptimierung

Zusätzlich erstellt Heat Sense automatisch und regelmäßig eine aktuelle, KI-gestützte Vorschlagsliste zur Anlagenoptimierung und erleichtert damit die Umsetzung der Optimierungsanforderungen nach § 60 b (2) GEG. Die Umsetzung führt zu weniger Energieverlusten und damit zu sinkenden Kosten. Ein Heizungsfachbetrieb kann die empfohlenen Einstellungen datenbasiert und damit passgenau für die jeweilige Anlage vornehmen. Die erforderlichen Maßnahmen müssen innerhalb eines Jahres erfolgen, wodurch Monitoring und Umsetzung sinnvoll ineinandergreifen.

Ein weiterer Vorteil: Durch die fortlaufende Betrachtung des Anlagenbetriebs wird nicht nur ein einmaliger Prüfpunkt abgedeckt, sondern regelmäßige wiederholt. So entsteht ein dauerhaft belastbarer Überblick über Zustand und Effizienz der Heizungsanlage, die sich bei Bedarf datenbasiert nachjustieren lässt.

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Warum jetzt der richtige Zeitpunkt ist, Eigentümergemeinschaften vorzubereiten

Die Pflicht zur Heizungsprüfung und Optimierung bleibt nach allem, was derzeit absehbar ist, bestehen. Genau deshalb ist jetzt ein guter Zeitpunkt, Eigentümergemeinschaften eine Entscheidungsgrundlage vorzulegen. Nicht als Alarmismus, sondern als rechtssichere und belegbare Vorbereitung.

Gut zu wissen: Die Kosten für das Heizungsmonitoring können im Mehrfamilienhaus als umlagefähige Betriebskosten angesetzt werden, da die Heizkostenverordnung (HKVO) ausdrücklich auch Kosten für Bedienung und Überwachung der zentralen Heizungsanlage sowie die Erfassung von Verbrauchsdaten umfasst. 

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Zusätzliche Vorteile des Heizungsmonitorings

Neben der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen ermöglicht das Heizungsmonitoring eine laufende Transparenz über den Anlagenbetrieb. Durch die Echtzeit-Einblicke werden Energieverbrauch, Temperaturen und Systemzustände umfassend überwacht und nachvollziehbar dargestellt. Auffälligkeiten und Störungen werden frühzeitig erkannt und können durch die integrierte Alert-Funktion an festgelegte Ansprechpartner weitergeleitet werden. Der Anlagenbetreiber kann reagieren, bevor die Bewohner:innen überhaupt bemerken, dass etwas nicht stimmt.

Mit einer datengestützten Anlagenoptimierung lassen sich Energieverluste gezielt reduzieren und damit auch die Betriebskosten optimieren – mit positiven Effekten auf Wirtschaftlichkeit und Emissionswerte der Immobilie. Gleichzeitig entsteht eine verlässliche Datenbasis für Sanierungs- und Investitionsentscheidungen im Bestand und damit mehr Planungssicherheit. 

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Nächster Schritt: individuelle Bewertung statt pauschaler Entscheidung

Nicht jede Liegenschaft profitiert im gleichen Umfang. Deshalb startet die Zusammenarbeit mit KALO im ersten Schritt mit einer Kosten-Nutzen-Analyse, die die individuelle Situation vor Ort berücksichtigt. So lässt sich fundiert bewerten, ob sich die Investition in ein Heizungsmonitoring für die konkreten Gebäude lohnt und welche Vorgehensweise sinnvoll ist.

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Wenn Sie Ihre Eigentümergemeinschaften jetzt gut aufstellen möchten, sprechen Sie uns gerne an.

KALO unterstützt Sie mit individueller Beratung und einer strukturierten Entscheidungsgrundlage für die Eigentümer:innen – damit Sie als Verwalter:in Ihre Kunden rechtssicher und belegbar, ohne unnötigen Zeitdruck über die Pflichten aus § 60 b und § 60 c informieren können.